Privatpersonen: Steuererklärungen, Gewinnermittlungen für Photovoltaikanlagen, Steuerbelastungsvergleiche, Prüfung von Steuerbescheiden, Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen uvm.

Steuerberatung für Privatpersonen

Steuerlast optimieren und Chancen nutzen

Als Privatperson müssen Sie für die unterschiedlichen Einkünfte z.B. aus einer Angestelltentätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Rente oder Pension eine Einkommensteuererklärung erstellen. Gern übernehmen wir alle damit verbundenen Arbeiten anhand der von Ihnen eingereichten Belege und Aufzeichnungen. Selbstverständlich prüfen wir, welche Steuervorteile Sie nutzen können, um Ihre Steuerlast zu optimieren und Chancen geschickt zu nutzen. Im Rahmen unserer Tätigkeit schöpfen wir gezielt Gestaltungsspielräume der privaten Steuerplanung aus. Zur effizienten Bearbeitung Ihrer Steuererklärung nutzen wir den Datenaustausch mit den Finanzbehörden im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt).

Gern beraten wir Sie bei bzw. vor privaten Anschaffungen und Finanzierungen von Grundstücken und Immobilien. Speziell für das Betreiben einer Photovoltaikanlage (PVA) gelten besondere steuerliche Vorschriften. Als Betreiber einer PVA (unabhängig von der Größe) sind Sie Gewerbetreibender. Gern beraten wir Sie.


Schenken und Vererben steuerlich gut durchdacht

Um Sie vor steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen zu schützen, sprechen Sie uns frühzeitig zur Übertragung von Immobilien oder Kapitalvermögen an. Wird die Übergabe von Vermögen rechtzeitig geplant, sind Steuereinsparungen möglich. Verschenken Sie keine Steuern und nutzen Sie unsere Expertise mit Beratung, Prüfung und Erstellen aller notwendigen Steuererklärungen.

Privatpersonen: Steuererklärungen, Gewinnermittlungen für Photovoltaikanlagen, Steuerbelastungsvergleiche, Prüfung von Steuerbescheiden, Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen uvm.

Leistungen für Privatpersonen auf einen Blick

  • Erstellen einer Einkommensteuererklärung mit entsprechenden Anlagen
    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    • Einkünfte aus nebenberuflicher Tätigkeit
    • Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
    • Einkünfte aus Kapitalvermögen
    • Einkünfte aus Renten und Versorgungsleistungen
    • Einkünfte aus Dozententätigkeit oder als Übungsleiter
  • Steuerliche Beratung bei Erbschaft und Schenkung
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Gewinnermittlungen für Photovoltaikanlagen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Beistand im Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren
  • Steuerbelastungsvergleiche

Bei den genannten Leistungen handelt es sich nicht um eine abschließende Aufstellung. Im Zweifel sprechen Sie uns gerne an.

 

In jedem Fall gibt Ihnen, als Privatperson und natürlich auch als Unternehmer, unsere Expertise und langjährige Erfahrung Sicherheit. Dabei ist die langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit Ziel bei HOGE & BERGHAUS und dafür nehmen wir uns Zeit.

Beratungsgutschein: HOGE & BERGHAUS Steuerberatungsgesellschaft in Ahaus, Münsterland

Ihr persönlicher Gutschein

Jetzt unser kostenfreies Erstgespräch nutzen

Für Ihr erstes, unverbindliches Gespräch mit uns, haben wir für Sie exklusiv diesen Gutschein reserviert. Gern besprechen wir bei einem Termin in unserer Steuerkanzlei in Ahaus Ihre Wünsche, Anforderungen und Vorstellungen für eine Zusammenarbeit.

Link Senden Sie uns Ihren Terminwunsch